Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und
Führerscheininhaber, welche die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung.
Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden.
BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einem zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt.
Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.
Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und einer praktischen Prüfung
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen alle
einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.